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Bild: © Michal Jarmoluk / Pixabay

DSGVO Auskunftsersuchen an den Weihnachtsmann

Lieber Weihnachtsmann,

seit einigen Jahren schicke ich Dir in der Vorweihnachtszeit immer meinen Wunschzettel und viele meiner Wünsche hast Du bislang auch zu meiner großen Freude erfüllt. Andere hingegen, z.B. damals, als ich drei war, die Holzeisenbahn, oder im vergangenen Jahr die VR-Brille, sind nach wie vor noch nicht in Erfüllung gegangen. Wahrscheinlich lag das daran, dass ich meiner Schwester Susi damals einen Zopf abgeschnitten habe. Vielleicht werden diese Wünsche durch Dich aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt – also die VR-Brille, nicht die Holzeisenbahn!

Das führt mich allerdings zu einer anderen Fragestellung, nämlich der, wie Du mit meinen persönlichen Daten umgehst. Schließlich kennst Du nicht nur meinen Namen und meine Adresse, sondern auch meine innigsten Wünsche und meine Taten in den vergangenen Jahren.

Wie Dir sicherlich bekannt ist, greift seit diesem Jahr die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die mir eine ganze Reihe an Rechten hinsichtlich meiner Daten einräumt. Nach Art. 15 eben dieser DSGVO habe ich ein Auskunftsrecht über meine personenbezogenen Daten, von welchem ich mit diesem Schreiben an Dich Gebrauch machen möchte.

Bitte teile mir mir daher gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO mit, ob und welche personenbezogenen Daten Du verarbeitest und gib mir ggf. Auskunft über diese mich betreffenden Daten. Insbesondere möchte ich Dich bitten, mir die folgenden Informationen mitzuteilen:

  1. Welche Daten über meine Person sind bei Dir gespeichert oder werden durch Dich verarbeitet? Ich möchte sichergehen, dass diese auch korrekt sind und falsche Informationen keinen negativen Einfluss auf meine Weihnachtsgeschenke haben.
  2. Zu welchem Zweck wurden und werden diese Daten verarbeitet? Ich vermute mal für die Beschaffung und Auslieferung der Geschenke, aber ich will den ganzen Umfang Deiner Datenverarbeitung kennen und nachvollziehen können.
  3. Welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern wurden und werden meine personenbezogenen Daten offen gelegt? Es wäre höchst unpraktisch, wenn Oma Gertrude von meinen Verfehlungen erführe, denn die steckt mir zu Weihnachten immer viel Geld zu. Und nur, weil ich mit vier noch mal in die Hose gemacht habe, muss ich doch später nicht gleich in der Hölle landen, oder?
  4. Sofern die personenbezogenen Daten nicht bei mir erhoben wurden (was ja abgesehen von meinem Wunschzettel der Fall sein dürfte), gib mir bitte alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten. Hast Du etwa Erkundigungen bei meinen Eltern und Lehrern eingeholt? Oder bei meinem Bruder Max? Glaube dem kein Wort, der lügt wie gedruckt!
  5. Wie lange beabsichtigst Du die Daten über mich zu speichern und zu verarbeiten? Muss ich unerfüllte Wünsche jedes Jahr erneut auf meinen Wunschzettel schreiben, wenn diese noch aktuell sind?
  6. Da Du sehr vielen Menschen auf der Welt zu Weihnachten Geschenke bringst, schätze ich, dass auch Du EDV-gestützte Verfahren für eine automatisierte Entscheidungsfindung einsetzt. Ist dem so und findet vielleicht sogar ein Profiling zur Klassifizierung in brave und böse Kinder statt? Falls ja, bitte ich Dich mir aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen dieser Verarbeitung für mich zukommen zu lassen. Sind die Dinge, die Du letztes Jahr bemängelt hast, auch für meine Beurteilung in diesem Jahr relevant?
    Oder setzt Du immer noch auf das dicke, goldene Buch? In dem Fall würde mich interessieren, wie Du das Recht auf Vergessen werden umgesetzt hast? Überhaupt, welche technischen und organisatorischen Mittel (TOM) hast Du eigentlich ergriffen, damit niemand unberechtigtes auf meine Daten zugreifen kann? Oder vielleicht noch schlimmer: diese manipulieren kann?
    Und die Wichtel, haben die eine geeignete Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) mit Dir abgeschlossen?
  7. Du lebst meines Wissens nach am Nordpol. Also sind meine personenbezogenen Daten wohl offensichtlich an ein Drittland übermittelt worden. Erhalten auch Gott oder andere internationale Organisationen meine Daten oder daraus gewonnene Erkenntnisse von Dir? Daher bitte ich Dich, mir mitzuteilen, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO hierfür vorgesehen sind.
  8. Gemäß Art.15 Abs. 3 DSGVO bitte ich um eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind.

Darüber hinaus möchte ich schon einmal vorsorglich auf mein Recht aus Art. 16 DSGVO zurückgreifen und unverzüglich folgende Berichtigungen und Vervollständigungen mich betreffender unrichtiger Daten verlangen:

  • Ich habe in diesem Jahr mein Zimmer viereinhalb mal aufgeräumt. Dazu hat mich Mama auch nur 13 mal auffordern müssen, was eine deutliche Verbesserung zum Vorjahr darstellt.
  • Die große Vase habe ich nicht umgestoßen. Das war unser Kater Mausi, als er dem Flummi hinterher gerannt ist.
  • Mein Wunsch nach einer Holzeisenbahn ist nicht mehr aktuell, der nach der VR-Brille schon.

Ich bitte Dich, mir diese Auskunft unverzüglich zu erteilen sowie die Berichtigungen ebenso unverzüglich vorzunehmen. Sollte ich bis Weihnachten keine Rückmeldung erhalten, bzw. die VR-Brille immer noch nicht bekommen, werde ich mich an die für Dich zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Mit freundlichen Grüßen …

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