Dienstweihnachtsbäume

An alle Dienststellen, Ämter und Betriebe

Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren oder mittleren Wuchses, die in Arbeitsräumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden.
(ArbOrg.-Richtl.DWeihBm vom 01.01.1980)

1. Grüne Dienstweihnachtsbäume (DWeihBm)

DWeihBm sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen Aufstellung finden.

2. Aufstellen von DWeihBM

DWeihBm dürfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass:

  • der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
  • der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und ggfs. durch Zurufe wie “mehr rechts!” oder “mehr links!” korrigiert,
  • sich im Unfallbereich des DWeihBm keine zerbrechlichen Gegenstände oder Anlagen, die in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können, befinden.

3. Behandeln der Beleuchtung

Die DWeihBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe des Dienststellenleiters zu versehen. DWeihBm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen von brennbaren Stoffen mit Flammwirkung beruht (sogen. Kerzen, s.BA III 5-34-12-13 vom 12.2.72), dürfen nur Verwendung finden, wenn:

  1. die Bediensteten über das Verhalten vor, während und nach einem Brand belehrt worden sind und
  2. während der Brennzeit der Beleuchtung hat ein Dienststellenangehöriger mit abgeschlossenem SE-Lehrgang anwesend zu sein. Dabei sind Dienstfeuerlöscher in angemessenem Verhältnis zur Anzahl der Beleuchtungskörper bereitzustellen (für je 10 angefangene Kerzen ist ein Feuerlöscher ausreichend).

4. Aufführung von Krippenspielen

In Org.-Einheiten mit hinreichend qualifiziertem Personal dürfen Krippenspiele aufgeführt werden. Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu gewährleisten, sind dabei mindestens die im folgenden aufgeführten Rollen zu besetzen:

  • Maria (möglichst weibliche Bedienstete oder diesen ähnliche Dienststellenangehörige).
  • Joseph (älterer Beamter des gehob. nichttechn. Dienstes, in Ausnahmefällen auch des mittl. nichttechn. Dienstes). Es sind vorzugsweise Beamte mit Bart zu verwenden.
  • Kind (kleinwüchsige Angestellte beliebiger Vergütungsgruppen).
  • Esel/Schafe (geeignete Beamte des höh. techn. Dienstes, die sich in einschlägigen Verwendungen bewährt haben).
  • Heilige Drei Könige (die Entscheidung über die Besetzung liegt bei der Dienststellenleitung).

5. Absingen von Weihnachtsliedern

Zum Absingen von Weihnachtsliedern oder anderem geeigneten Liedgut stellen sich die Bediensteten unter Führung ihres jeweiligen Referatsleiters zwanglos um den DWeihBm auf. Dabei soll von einer Rangordnung Abstand genommen werden. Während des Singens sind die Fenster zur Strassenseite der Dienstgebäude geschlossen zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Nutze dieses Kommentarfeld um deine Meinung oder Ergänzung zu diesem Beitrag kundzutun. Verhalte dich bitte respektvoll und höflich! Kommentare werden vor der Veröffentlichung in der Regel moderiert und bei Verstößen gegen geltendes Recht, die guten Sitten, fehlendem Bezug oder missbräuchlicher Verwendung nicht freigegeben oder gelöscht.
Über die Angabe deines Namens, deiner E-Mail Adresse und deiner Webseite freuen wir uns, doch diese Felder sind optional. Deine E-Mail Adresse wird dabei zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht.

Um mit dem Betreiber dieser Seite nicht-öffentlich in Kontakt zu treten, nutze die Möglichkeiten im Impressum.