Bitte beachten Sie im Falle des Ausfalls datentechnischer Geräte unbedingt folgende Richtlinien:
- Wenn der Computer nicht arbeitet, müssen auch Sie nicht arbeiten!
- Computerausfallzeiten gelten lt. § 128 des Betriebserschlaffungsgesetzes als Pausenzeiten.
- Benutzen Sie um Himmels willen keine Schreibmaschine! Korrespondenz kann warten, bis sich Ihr elektronischer Knecht wieder zurückmeldet.
- Bedienen Sie Kunden keinesfalls, solange die EDV streikt, auch wenn deren Ansinnen überhaupt nichts mit dem Computer zu tun hat.
- Weisen Sie um Unterstützung bittende Arbeitskollegen mit dem Hinweis auf die defekte Hardware ab. Diese machen es nämlich genauso, wenn ihre EDV streikt.
- Machen Sie sich auf keinen Fall handschriftliche Notizen, die Sie nachträglich in Ihre Datenbank eingeben könnten. Schreiben mit der Hand ist eine steinzeitliche Technik, die Ihrer nicht würdig ist.
- Unternehmen Sie auf keinen Fall etwas, um die Computerkrise zu beenden, auch wenn Sie genau wissen, wo der Fehler liegt.
- Warten Sie ab, bis Irgendwer einen Experten verständigt, der es versteht, aus dem kleinen Problem eine globale Katastrophe zu machen.
- Und: Vermeiden Sie eigenständiges Denken, solange dies irgendwie möglich ist. Ihr EDV-Berater!