Erfreuliche Post von der GEZ

Gestern fand ich ein Schreiben der GEZ in der Post. Gut, dies ist nichts ungewöhnliches und in der Regel eine eher unangenehme Geschichte, denn wenn die GEZ schreibt, dann will sie in der Regel Geld. Und um es vorweg zu nehmen, ich habe bislang für Tatort, WDR 2 und 5 sowie SWR 3 gut und gerne GEZahlt. Ich habe auch kein Problem mit dieser Gebühr und dem damit verbundenen werbefreien Fernsehgenuss, auch wenn man die Art und Weise wie diese erhoben und festgelegt wird, durchaus kritisch hinterfragen darf. Mein Problem mit der GEZ, bzw. den Rundfunkgebühren war eher ein anderes:

Bekannterweise habe ich seit vielen Jahren ein kleines Gewerbe angemeldet, welches ich seit Gründung von meinem jeweiligen Wohnsitz aus betreibe. So erhielt ich denn ebenfalls vor einigen Jahren ein Schreiben von der GEZ, dass diese nun von mir als Gewerbetreibenden ebenfalls Rundfunkgebühren haben wolle. Um das noch einmal zu unterstreichen: Für das Radio und den Fernseher für die ich bereits privat GEZ Gebühren zahle, sollte ich nun noch einmal Gebühren als kleiner Geschäftsmann berappen.

Nach einigen Recherchen fand ich dann viele widersprüchliche Urteile, unter anderem aber auch eines, welches meinem Fall entsprach (Verwaltungsgericht Braunschweig, AZ 4 A 149/07 vom 15.07.2008) und meldete darauf bezugnehmend die geschäftliche Anmeldung bei der GEZ ab.

Die GEZ ließ nicht lange auf sich warten, widersprach meinem Widerspruch mit der Begründung, dass das Urteil auf das ich mich beriefe nur für das Bundesland Niedersachsen gültig sei und der NDR hier noch in Berufung gehen wolle. Ich aber sei im Einzugsgebiet des WDR und damit hätte das Urteil keinen Belang. Ferner regele das Urteil nur einen Einzelfall und könne damit nicht verallgemeinert werden. Die GEZ meldete mich eigenmächtig wieder an und schickte weiterhin ihre Rechnungen.

Nach weiteren Recherchen stieß ich nun auch auf das bundesweit gültige Urteil zur GEZ (BVerwG, Az. 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11), wonach diese Doppelzahlung nicht rechtens ist, schrieb die GEZ neuerlich an und erhielt dann gestern auch das entsprechende Schreiben der GEZ:

“Sie melden ein neuartiges Rundfunkgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich ab. Gerne haben wir uns ihre Unterlagen angesehen.”

[Ob dies auf Seiten der GEZ wirklich gerne getan wurde, sei einmal dahin gestellt…]

“Nach der Rechtsprechung sind für neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn Sie oder Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner (in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg auch Ihr nichtehelicher Lebenspartner) Rundfunkgeräte im privaten Bereich bereits angemeldet haben.

Voraussetzung hierfür ist, dass diese ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind.”

Also alles Punkte, die auf meine Situation genau zutreffen, auch wenn ich mich wieder einmal um die Sonderlocken einzelner Bundesländer wundere.

“Aus diesem Grund haben wir die Abmeldung zum Anmeldedatum durchgeführt.”

Diesen Satz darf man sich auf der Zunge zergehen lassen, denn als Verbraucher hört man diesen leider viel zu selten. “Abmeldung zum Anmeldedatum” heißt, dass alle doppelt gezahlten Gebühren rückwirkend zurückerstattet werden müssen.

“Das Teilnehmerkonto weist ein Guthaben von 259,20 EUR auf, das wir in Kürze erstatten.”

Na, da haben sich die 0,55 € für die Briefmarke doch gelohnt.

“Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.”

Nö, danke. Ich bin vollauf zufrieden. Und beim Tatort am Sonntag können Sie mich als Hauptsponsor aus dem Abspann gerne wieder streichen.

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